DEUTSCHER KULTUR SENAT
VERFASSUNG
RECHTE UND PFLICHTEN
DER MITGLIEDER
  1. Alle Mitglieder haben im Rahmen des Programmplans das Recht, die Einrichtungen des DEUTSCHEN KULTUR SENATS zu benutzen und an den Veranstaltungen teilzunehmen.

  2. Mitgliedsbeiträge werden nach Maßgabe der Beschlüsse des Geschäftsführenden Kuratoriums erhoben.

  3. Die Mitglieder, die im Rahmen der Programme und Projekte des DEUTSCHEN KULTUR SENATS aktiv werden, haben die Pflicht, im Einklang mit

    1. der verfassungsmäßigen Ordnung des jeweiligen
      Staates


    2. der verfassungsmäßigen Ordnung des DEUTSCHEN KULTUR SENATS

    3. den Weisungen der Organe des DEUTSCHEN KULTUR SENATS
      zu handeln.


  4. Aktive Mitglieder oder Mitarbeiter von Organisationen und Organisationen, welche in ihren Intentionen oder in ihrer praktischen Tätigkeit die Grundmenschenrechte untergraben, können nicht Mitglieder des DEUTSCHEN KULTUR SENATS sein.


„Derjenige ist noch nicht reif
zur bürgerlichen Freiheit,
dem noch so vieles zur
menschlichen fehlt.“
Schiller