DEUTSCHER KULTUR SENAT
VERFASSUNG
KOOPERATIVE UND
KOMMUNIKATIVE MITGLIEDSCHAFT
Die kooperative Mitgliedschaft untergliedert sich in:

  1. die kooperative beratende Mitgliedschaft

  2. die kooperative fördernde Mitgliedschaft.

Kooperatives beratendes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich durch ein Beratungsprogramm an der Programm- bzw. Projektdurchführung des DEUTSCHEN KULTUR SENATS beteiligt.

Kooperatives förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich durch ein Förderungsprogramm an der Programm- bzw. Projektdurchführung des DEUTSCHEN KULTUR SENATS beteiligt.



KOMMUNIKATIVE MITGLIEDSCHAFT

Jede natürliche Person, die einen tieferen Einblick in die Programme und Projekte des DEUTSCHEN KULTUR SENATS erhalten will, muß ein kommunikatives interdisziplinäres Mitglied werden.